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Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn Berlin

Versicherungsbeginn Berlin

 

 

Wer einen privatrechtlichen (zivilrechtlichen) Versicherungsschutz wünscht, muss dazu einen Vertrag abschließen, der eigenhändig unterschrieben wird. In einem Versicherungsantrag wird regulär ein individueller- oder vorgegebener Versicherungsbeginn (z.B. zum nächsten 01. des Monats) vereinbart. Der Abschluss einer Versicherung ist immer mit einem Versicherungsbeginn verknüpft, um den Vertragsbeginn festzuschreiben.

Da der Beginn – wenn man so will – jedoch unterschiedliche Zeitpunkte aufweist und in diesem Zusammenhang verschiedene Auswirkungen auf den Vertrag hat, gehen wir hier darauf kurz näher ein.

 

 

 

 

 

In einem Versicherungsvertrag unterscheidet man zwischen folgenden Versicherungsbeginnen:

  • materieller Versicherungsbeginn
  • formeller Versicherungsbeginn
  • technischer Versicherungsbeginn


In einem Versicherungsantrag wird grundsätzlich der technische Beginn festgehalten.

 

  • Der materielle Versicherungsbeginn…


…ist der Beginn des Versicherungsschutzes. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Versicherer das vereinbarte bzw. versicherte Risiko. Das heisst im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer, ab diesem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, die vereinbarte/n Leistung/en, sofern ein versicherter Schaden entsteht.

 

  • Der formelle Versicherungsbeginn…


…ist der Zeitpunkt der Vertragsannahme, seitens des Versicherers. Das heißt, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein (Police) vom Versicherer erhält. Dies bestätigt und dokumentiert schriftlich die Annahme des Vertrages. Eventuelle Abweichungen von dem Versicherungsantrag müssen übrigens deutlich kenntlich gemacht werden, z.B. mithilfe eines fettgdruckten Textes oder einer sonstigen farblichen Hervorhebung des Textes, der die Abweichung für das Auge besser sichtbar macht.

 

  • Der technische Versicherungsbeginn…


…ist der prämienbelastete Zeitraum. Ab diesem Zeitpunkt muß der Versicherungsnehmer die Prämie bzw. den Versicherungsbeitrag – je nach der zugeordneten Zahlungsweise – an das Versicherungsunternehmen zahlen. Es ist auch zeitgleich der Beginn der Versicherungsperiode.

 

Tipps

Weitere Informationen, die direkt mit diesem Thema in einem Zusammenhang stehen, findest unter folgenden Begriffen in unserem Versicherungslexikon:

 

 

Herz und Verstand - regio.link

Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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