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Pensionszusage

Pensionszusage Berlin

Pensionszusage Berlin

 

 

Die Pensionszusage wird durch das Gesetz zu Verbesserung betrieblicher Altersvorsorge (BetrAVG) und durch § 6a EStG geregelt. Hierbei erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Leistungszusage, so dass sich der Anspruch einer Direktzusage direkt gegen

den Arbeitgeber richtet und er selbst zum Versorgungsträger wird. Wenn der Arbeitgeber die Leistungen zur Pensionszusage allein finanziert, hat er weitgehend freie Gestaltungsmöglichkeit bei Art und Umfang (z. B. über den Einschluss einer Hinterbliebenenrente) und bildet zur Sicherstellung der Pensionszusage gewinnmindernde Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

 

 

 

Wichtig ist, dass eine einmal gegebene, schriftliche Pensionszusage nicht ohne Weiteres zurückgenommen werden kann. Zu bedenken ist auch, dass das Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung nur mit einer Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds und nicht mit einer Pensionszusage abgegolten werden kann.

Leistungen in Form einer Pensionszusage können auf unterschiedliche Weise erteilt werden (Beiträge sind lohn- und einkommenssteuerfrei- erst wenn sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung übersteigen werden Sozialversicherungsabgaben fällig).

Entweder wird ein bestimmter Betrag zur Pensionszusage als Altersrente festgesetzt oder ein Betrag mit regelmäßiger Steigerung als Inflationsausgleich. Es ist auch möglich, dass sich die Pensionszusage nach dem Gehalt richtet (z. B. 0,5 % des Bruttogehalts p. a.) oder dass die Zahlung der Pensionszusage regelmäßig um einen vereinbarten Prozentsatz ansteigt.

Wenn die Pensionszusage ausgezahlt wird, gilt wieder das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung; allerdings werden diese Leistungen unter Beachtung des Versorgungsfreibetrages (40 % der Leistung, maximal 3.072 Euro) komplett besteuert und zusätzlich werden Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Tipp

Der Arbeitgeber der dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage gewährt sollte darauf achten, dass diese eine Rückdeckungsversicherung beinhaltet, sodass das zugesagte Kapital im Leistungsfall sichergestellt ist und es nicht zu einer Nachleistungspflicht kommt.

Diese Versicherungsart wird auch Direktzusage genannt.

 

 

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