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Glasversicherung

Glasversicherung Berlin

Glasversicherung Berlin

 


Die Glasversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Glasschäden durch Zerbrechen oder gegen Beschädigung der versicherten Sachen. Hierbei wird die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung des versicherten Gebäudes oder der versicherten Wohnung (Versicherungsort) versichert. Auch künstlerisch bearbeitete Glasscheiben sind eingeschlossen.

Versichert sind alle fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. Weiterhin erstreckt sich der Versicherungsschutz der Glasversicherung auch auf privat genutzte Nebengebäude oder Gewächshäuser. Alle Gebäude dürfen zusammen nicht mehr als z.B. 25 Quadratmeter Gesamtfläche betragen. Denn diese Nebengebäude sind ohne einen gesonderten Mehrbeitrag mitversichert (Regelfall).

 

Andre-Boettcher-Versicherungsmakler-Berlin-Agentin

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin ✆ 030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Eine Glasversicherung tritt im Regelfall bei gewerblichen Versicherungen, wie z.B. der Inhaltsversicherung, als selbstständige Versicherung auf. Im privaten Bereich wird die Glasversicherung überwiegend im Rahmen der Hausratversicherung angeboten (ein Versicherungsschein).


Allgefahrendeckung

Eine Glasversicherung bietet – wenn man so will – eine sogenannte Allgefahrendeckung. Denn der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Glasschäden, unabhängig davon wie sie entstanden sind. Demzufolge ist auch das selbst verursachte Mißgeschick versichert. Der Vorsatz einer Beschädigung ist natürlich ausgeschlossen.


Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung

Hier werden sowohl Glasschäden am Mobiliar als auch am Gebäude selbst versichert. Das bedeutet konkret, dass sich der Versicherungsschutz einer Glasversicherung auf Schäden an Vitrinen, verglasten Schränken und Bildern erstreckt. Am Gebäude sind Tür- und Fensterverglasungen, sowie die Gläser an Balkonen, Wintergärten und Loggien versichert.

 

Glasversicherung

Glasversicherung – Glastisch

Versicherte Sachen

Zu der versicherten Gebäude- und Mobiliarverglasung gehören folgende Positionen:

  • Spiegel aus Glas
  • Waschbecken aus Glas
  • Scheiben von Aquarien
  • Scheiben von Terrarien
  • Glaskeramik-Kochflächen
  • Scheiben von Sonnenkollektoren einschließliche deren Rahmen und Fotovoltaikanlagen
  • Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Platten aus Naturstein, die nicht fest verbunden mit dem Gebäude sind

 

 

Selbst das „Blindwerden“ von Mehrscheiben-Isolierverglasungen wird in der Glasversicherung einem Bruch gleichgesetzt und ist demnach mitversichert. Je Versicherungsfall ist die Leistungshöhe zumeist auf 5.000 EUR begrenzt. Bei Bruchschäden an Bleiverglasungen, Elektrolytverglasungen, Eloxalverglasungen oder Messingverglasungen sind auch die bestehenden Teile mitversichert, die nicht aus Glas bestehen. Mitberücksichtigt wird ebenso ein transparentes Glasmosaik. Sofern die Mehrscheiben-Isolierverglasung zerbricht, ist auch der Bruch der Sprosseneinlage und die Beschädigung der Randverbindung mitversichert.


Versicherte Kosten

Der Versicherer ersetzt die ortsüblichen Wiederherstellungskosten der zerstörten oder beschädigten Verglasungen in gleicher Art und Güte. Sofern Schäden an einer Einfachverglasung an der Außenseite eines Gebäudes entstehen, wird eine Zweischeiben-Isolierverglasung ersetzt. Weiterhin werden die notwendigen Kosten für ein vorläufiges Verschließen von Öffnungen (z.B. Abdichtung eines zerbrochenen Fensters durch eine Notverglasung) übernommen. Die Entsorgung der zerstörten oder beschädigten Veglasung inkl. der dazugehörigen sonstigen Reste ist ebenfalls versichert.

Auch die Schadenminderung und die damit zusammenhängenden Kosten der Maßnahmen, die überwiegend individuell sind, werden erstattet. Hierbei lässt der Versicherer dem Versicherungsnehmer überwiegend freie Wahl bei den Maßnahmen, sofern sie sinnreich sind und dem Zweck dienen. Selbst wenn die ergriffenen Maßnahmen erfolglos geblieben sind, ersetzt das Versicherungsunternehmen die Kosten (siehe Tipp).

Weitere Kosten, die durch erforderliche Arbeiten oder Maßnahmen entstehen (z.B. Anstriche, Erneuerung von Lichtfilterfolien auf den Verglasungen, Schäden an Umrahmungen sowie an Schutzeinrichtungen und Alarmeinrichtugnen) werden ersetzt. Dazu zählen ebenso der Einsatz von Gerüsten oder Kränen. Auch hier gilt die Entschädigungsbegrenzung je Versicherungsfall auf überwiegend 5.000 Euro.

 

Glasversicherung-Berlin-Versicherungslexikon

Glasversicherung Berlin

Was ist nicht versichert

Schäden an Oberflächen oder Kanten, die durch Absplitterungen (Muschelausbrüche), Schrammen oder Kratzer enstehen.

Des Weiteren betrifft es folgende Schäden

  • Brand, Explosion,
  • Implosion, Verpuffung,
  • Überschallknall,
  • Bürgerkrieg,
  • Kriegserereignisse jeder Art,,
  • Revulotion,
  • Rebellion & Aufstand,
  • Schäden durch Kernenergie
  • Aufprall eines Meteoriten (kein Spass!),
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung

 

Wohnungswechsel – Umzug in eine neue Wohnung

Zieht der Versicherungsnehmer in eine andere Wohnung um, geht der Versicherungsschutz der Glasversicherung auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht für beide Wohnungen der vereinbarte Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der „alten“ Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach dem Umzugsbeginn. Ein Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

 

Die gewerbliche Glasversicherung

Bei Berufsgruppen, die eine Glasversicherung in Ausübung ihrer Tätigkeit brauchen, sind sämtliche Arten von Verglasungen des Außenbereichs und zusätzlich z. B. Ausstellungsvitrinen, Theken, Spiegel, Trennwände und Schaufenster versichert. Die Glasversicherung leistet in aller Regel nur dann für den Schaden, wenn das entsprechende Glas zerstört wurde. Bei Kratzschäden und ähnlichem besteht in der Glasversicherung kein Versicherungsschutz.

In einer gewerblichen Glasversicherung wird oft eine pauschale Versicherungssumme angeboten, die ggf. vom Beruf/Gewerbe abhängig ist. Daher variiert die Prämie (Versicherungsbeitrag) analog zur Versicherungssumme. Dieser Zusatzschutz erhöht die Prämie einer Glasversicherung, die unter anderem entweder durch Quadratmeteranzahl des Hauses/ Wohnung oder durch die Quadratmeteranzahl des zu versichernden Glases bestimmt wird.

Die Höhe der Prämie einer Glasversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: ggfs. die Quadratmeterzahl der Glasflächen oder der gewünschten Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlungsweise.

Gängige Zahlungsweisen der Glasversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Glasversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.“


Tipp

Stimme dich im Schadensfall immer im Voraus mit dem Versicherer deiner Glasversicherung ab und frage bitte genau nach wie alles abzuwickeln ist, um keine unliebsamen Ergebnisse hinnehmen zu müssen. Denk daran dir nach dem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Schadenabteilung den Vornamen, den Familiennamen und bestenfalls eine Direktdurchwahl oder E-Mail-Adresse zu notieren. Dies schafft für dich einen verbesserten Überblick und macht dich souveräner im Umgang.

 

 

 

Herz und Verstand - regio.link

Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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