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Flottenversicherung

Flottenversicherung-Berlin

Flottenversicherung Berlin

 

Eine Flottenversicherung sichert den Fuhrpark von Unternehmen ab. Sie unterteilt sich in
die Bestandteile Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und ggf. einer Insassenunfallversicherung.

Unternehmen sichern ihre KFZs mit diesem speziellen Rahmenvertrag ab, da die Prämien der Flottenversicherung überwiegend geringer ausfallen als einzelne Versicherungen je KFZ.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen KFZs und schützt den Versicherten gegen Ansprüchen Dritter in Form von Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

 

 

 

Die Höhe der Deckung einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung (7,5 Mio Euro bei Personenschäden, 1 Mio Euro bei Sachschäden und 50.000,- Euro bei Vermögensschäden). Da dies ein gesetzlicher Grundsatz ist, gilt er auch in der Flottenversicherung.

Die meisten Versicherungsgesellschaften einer Kfz-Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf eine unbegrenzte Höhe zu erweitern. Diese Erweiterung erhöht dann auch den Versicherungsbeitrag, jedoch in einem sehr geringen Maße. Wenn Schäden über die Deckung der Versicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter oder der Fahrer.

Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Flottenversicherung gilt ein Kontrahierungszwang. Das heißt das Versicherungsunternehmen muss den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen bzw. bestätigen. Eine Ausnahme stellt hierbei die fehlende Bonität des Versicherungsnehmers  (natürliche oder juristische Person) dar. In diesem Fall wird überlicherweise kein Versicherungsschutz über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus gewährleistet. Das bedeutet, dass man auch keine Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung) für seine Flottenversicherung abschließen kann. Sollte der Versicherungsnehmer bereits mehrere Veträge bei ein und derselben Gesellschaft haben, kann es eine Ausnahmeregelung geben, um den Versicherungsschutz für das KFZ zu verbessern.

Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden. Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie um bis zu 75 % reduzieren. Wenn besonders viele Schäden auftreten, wird ein Zuschlag berechnet (bis zu 260 % der Normalprämie).

 

Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe festgeschriebener- und statistischer Merkmale berechnet:
  • Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit & Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells).
  • Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).

 

Zudem haben folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung:
  • die jährliche Fahrleistung
  • das Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
  • der Neuwert und/oder der Zeitwert des Fahrzeuges
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand) – unter Umständen
  • Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
  • Alter des Versicherungsnehmers / der Fahrer
  • der regelmäßige Abstellplatz des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge

 

Kaskoversicherung für die Flottenversicherung

Die Kaskoversicherung schützt den Versicherten gegen Vermögensschäden am Fahrzeug wie z. B. Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl. Dabei wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.

Die Teilkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung mit einem begrenztem Deckungsumfang in der Flottenversicherung.

 

Flottenversicherung-Versicherung-Absicherung-Rahmenvertrag

Flottenversicherung

Versicherte Gefahren in einer Teilkaskoversicherung sind:
  • Brand,
  • Explosion,
  • Diebstahl,
  • Sturm,
  • Hagel, B
  • litzschlag,
  • Überschwemmung, Z
  • usammenstoß mit Haarwild (eventuell auch mit Haustieren – Definition kein Haarwild))
  • Glasbruch,
  • Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

 

Versicherungsbeitrag | Teilkaskoversicherung

Die Prämie einer Teilkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach der Typklasse (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt). Desweiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse ab. Weitere Kriterien sind z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.

Wenn ein Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst – z.B. 150,- Euro je Schadensfall) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz günstiger.

 

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet immer die Leistungen der Teilkaskoversicherung (Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss) und schützt zusätzlich vor Schäden, die durch einen Unfall oder mutwillige/ böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.

 

Der Versicherungsbeitrag einer Vollkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach der
  • Typklasse (hier wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt).
  • Desweiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse ab,
  • weitere Kriterien sind z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung,
  • Fahrzeugalter und
  • Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.

 

Wenn ein Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (je Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz günstiger.

 

Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen (Definition), die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen. Zudem muss der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten KfZs stehen.

Der Versicherer leistet Entschädigungen für Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Die Vertragsgestaltung einer Flottenversicherung und ihren abgesicherten Risiken kann sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden.

 

Versicherer bieten in einer Flottenversicherung über den eben genannten Standardschutz ergänzende Bausteine wie z. B.:
  • die „Mallorca-Police“, eine Absicherung von Mietfahrzeugen im Ausland
    Flottenversicherung-Transport

    Flottenversicherung

  • die Absicherung von Schäden durch Marderbisse und deren Folgeschäden
  • die Erweiterung der Teilkaskoversicherung auf Schäden durch Kollision mit Säugetieren oder/und Vögeln.


Die Höhe der Versicherungsprämie einer Flottenversicherung hängt unter anderem von der Anzahl der Fahrzeuge, den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung, den schadenfreien Jahren und – besonders bei Personenwagen – vom Zulassungsbezirk ab.

Zusätzlichen Einfluss auf die Prämie einer Flottenversicherung hat unter Umständen die jährliche Fahrleistung und der überwiegende Abstellort der Fahrzeuge.

 

Tipps

Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Versicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Überprüfung des Vertrages vorzunehmen. Aufgrund der allgemeinen Vertragslaufzeit (grundlegend 1 Jahr!) bietet sich die jährlich Überprüfung der bestehenden Flottenversicherung an.

 

Über die Sinnhaftigkeit einer Insassenunfallversicherung streiten sich die Geister. Grundlegend kann man dazu sagen, dass alle Insassen, außer der Fahrer, über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Nichtsdestotrotz kann eine Insassenunfallversicherung einen deutlich verbesserten Versicherungsschutz bieten, sofern dies gewünscht ist und der Insasse bzw. die Insassen keine eigenständige private Unfallversicherung (Eigenvertrag) besitzen. Denn in diesem Fall sichert diese bestehende Unfallversicherung die Folgen eines Unfalls ab. Sie gilt nämlich weltweit und 24 Stunde je Tag. Auch bei der passiven Teilnahme in einem Kriegsgebiet.

 

 

 

 

Herz und Verstand - regio.link

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