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Berufskrankheit

Berufskrankheit Versicherung Berlin

Berufskrankheit Versicherung Berlin

 

 

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht und dadurch ursächlich zu Stande kam. Geregelt wird die Berufskrankheit über das Siebte Sozialgesetzbuch (gesetzliche Unfallversicherung – VBG).

Anerkannte Berufskrankheiten sind in der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung festgehalten. Auch durch neue medizinische Ekenntnisse kann eine Berufskrankheit unumstritten werden. Die Ursachen für eine Berufskrankheit können unterschiedlicher Herkunft sein.

 

 

 

 

Die Liste zur Berufskrankenheitenverordnung enthält alleinig aufgeführte Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und durch auffallende Einwirkungen verursacht werden. Die Liste der Berufskrankheiten wurde geschaffen, um Erkrankungen von den ´üblichen Volkskrankheiten´ abgrenzen zu können und damit eine Objektivität in die Beurteilung der Krankheiten zu bringen. Denn bestimmte Personengruppen sind durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung bestimmten Belastungen ausgesetzt.

 

Folgende Faktoren können Einfluss nehmen:

  • verursachte Berufskrankheiten durch Hautkrankheiten
  • verursachte Berufskrankheiten durch chemische Einwirkungen
  • verursachte Berufskrankheiten durch physikalische Einwirkungen
  • verursachte Berufskrankheiten durch Tropenkrankheiten und Infektionserreger oder Parasiten
  • verursachte Berufskrankheiten durch Erkrankung des Bauch- oder Rippenfells, der Lungen und Atemwege


Ein Beispiel zum besseres Verständnis

Ein Bäcker erkrankt im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit an einer Mehlstauballergie, die bei ihm irreparable Schäden hinterlässt. Durch diese anerkannte Berufskrankheit kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Eine Umschulung in einen anderen Beruf wird im Regelfall gefördert, sofern diese aufgrund des Gesundheitszustandes möglich ist.


Tipps

Der Arbeitgeber und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden. Betroffene Personen können ihre Erkrankung natürlich auch selbst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sollen diesbezüglich Hinweise geben.

 

Des Weiteren kann ein Arbeitunfall zu einer anerkannten Berufskrankheit führen und erhebliche Folgen mitsichringen. Wer auf einer rechtssicheren Seite sein möchte, dem ist empfohlen einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen und sich ausführlich beraten zu lassen. Derjenige, der eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kommt in den Genuß die Kosten für die Beratung und die darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwalts durch die Rechtsschutzversicherung tragen zu lassen.

 

▷ Broschüre zu Berufskrankheiten und weitere Antworten der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).

 

▷ Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen – Übersicht von der Internetseite des DGUV.

 

 

 

 

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Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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