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Arbeitsunfall

Arbeitsunfall Versicherung Berlin

Arbeitsunfall Versicherung Berlin

 

 


Als Arbeitsunfall bezeichnet man ein Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt, zu einem Gesundheitsschaden oder schlimmstenfalls zum Tod führt und im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht. Die Kosten nach einem Arbeitsunfall (z.B. Arztkosten, Krankenhauskosten) werden von der gesetzlichen
Unfallversicherung getragen. Der jährliche anfallende Beitrag für die gesetzliche Unfallversicherung (BBG) wird von dem jeweiligen Arbeitgeber allein getragen und abgeführt.

 

 

 

 

Es gibt drei verschiedene Arten von Arbeitsunfällen:


Arbeitsunfall (gesetzliche Definition)

Der Arbeitsunfall muss mit der Arbeitstätigkeit im direkten Zusammenhang passieren. Erleidet ein Arbeitsnehmer z.B. einen Schlaganfall während der Arbeitszeit, hat dies nichts mit der jeweiligen Arbeit zu tun. Stürzt der Arbeitnehmer über ein Kabel auf der Arbeit und bricht sich im ungünstigsten Fall ein Bein, dann ist dieser Unfall über die gesetzliche Unfallversicherung mitversichert.

Tätigkeiten, die mit der Arbeit zusammenhängen sind auch mitversichert, wie beispielsweise die Teilnahme am Betriebssport, Betriebsfeiern, Betriebsausflüge etc.. Ist man mehr als 3 Tage durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig, muss eine Schadenmeldung an die Berufsgenossenschaft übermittelt werden.


Wegeunfälle

Versichert ist der Weg des Arbeitnehmers zur Arbeit und zurück. Es sind auch Umwege mitversichert, wenn sie begründet sind, z.B. Verkehrsumleitungen, eine längere Fahrstrecke jedoch eine daraus resultierende kürzere Fahrzeit sowie der Weg über die Kindertagesstätte (KiTa) des Kindes ist mitversichert. Weitere Informationen laut der gesetzlichen Regelung.


Berufskrankheit

Es ist möglich, dass ein Arbeitnehmer durch seine berufliche Tätigkeit erkrankt. Welche Krankheiten als Berufskrankheit anerkannt sind, kann man in der Berufskrankheitenverordnung nachlesen. Im Übrigen kann es auch vorkommen, dass eine Krankheit auftritt, die dort nicht enthalten ist. In solch einem speziellen Fall helfen unter Umständen neue medizinische Erkenntnisse zur Bestimmung der Berufskrankheit.

Die Annahme einer Berufskrankheit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese prüft den Antrag und entscheidet über den jeweilig vorliegenden Fall. Lehnt die Berufsgenossenschaft den Antrag ab, so sollte man dagegen einen Widerspruch, innerhalb eines Monates nach Zugang der Ablehnung, einlegen.


Tipp

Der Arbeitsweg beginnt an der Haustür, nicht an der Wohnungstür (Mehrfamilienhaus / Einliegerwohung).

 

Ist man von einem Arbeitsunfall betroffen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Die hohe Komplexität der gesetzlichen Regelungen ist für einen Laien schwer zu durchdringen und natürlich überwiegend nervig. Die rechtliche Unterstützung ist über eine Rechtsschutzversicherung versichert. Demnach ist die Überprüfung der Umstände zu einem Arbeitsunfall sogar ohne weitere Kosten möglich.

 

 

 

 

Herz und Verstand - regio.link

Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

Fachanwälte für Sozialrecht in Berlin

folgt…