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Anhängerversicherung

Anhängerversicherung Berlin regio.link

Anhängerversicherung Berlin

 

 

 

 

Die Anhängerversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kfz-Anhänger in der BRD. Zur Berechnung
der Prämie einer Anhängerversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen privater oder gewerblicher Nutzung sowie der Aufbauart des Anhängers.

 

 

 

 

 

Die Höhe des Versicherungsbeitrages für die Anhängerversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind:

  • private oder
  • gewerblich Nutzung
  • der Aufbauart des Anhängers (z. B. Plane / Spriegel, Kipper, geschlossener Kasten oder offener Kasten) und der
  • Laufzeit des Vertrages (max. 1 Jahr)

 

Des Weiteren bemisst sich die Höhe der Prämie, also der Versicherungsbeitrag einer Anhängerversicherung anhand des zulässigen Gesamtgewichts (nicht immer zutreffend), dem gewünschten Versicherungsumfang, der eventuellen vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung und der Zahlungsweise.

Gängige Zahlungsweisen der Anhängerversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer  auf den Ratenzahlungszuschlag bei einer jährlichen Zahlungsweise verzichten. Zumeist der Versicherungsbeitrag sogar zu gering, um diesen monatlich oder vierteljährlich entrichten zu können. Infolgessen wird eine ratierliche Zahlung gar nicht erst angeboten.

Tipps

  • 1  Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Haftpflichtversicherung einer Anhängerversicherung nicht in einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) eingestuft.
  • 2  Oft besteht bei der gewerblichen Nutzung des Anhängers die Regelung, dass eine Anhängerversicherung in den Werk- oder Güterverkehr eingestuft wird.
    Werkverkehr = Nutzung zum Transport eigener Waren und/oder Gegenstände.
    Güterverkehr = Nutzung zum Transport fremder Waren und/oder Gegenstände.
  • 3  Ist der Anänger mit Sonderaufbauten bestückt, wird die Prämie der Anhängerversicherung in der Regel auch nach dem Wert der Sonderaufbauten bemessen. Dem Versicherer sollte darüber einen Nachweis zugehen – z.B. eine Anschaffungsrechnung der Sonderaufbauten.