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Ablaufleistung

Ablaufleistung Versicherung Berlin

Ablaufleistung Versicherung Berlin

 

 

 

Die Ablaufleistung wird dem Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit z.B. aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung, einer Riester-Rente oder Direktversicherung ausgezahlt.

Die Ablaufleistung kann, sofern diese vereinbart wurde, zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden. Dieses „Wahlrecht“ nennt man flexible Abrufphase.

 

 

 

 

Eine Ablaufleistung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • Schlussgewinn
  • + garantierter Rechnungszins
  • + Überschussanteile
  • + eventueller staatlicher Förderung
  • + garantierte Versicherungssumme


Es bestehen garantierte Leistungen, die bei Vertragsabschluss vertraglich zugesagt werden. Diese sind:

  • die monatliche, lebenslange Garantierente und/oder
  • die garantierte Versicherungssumme und
  • Teile der Überschussanteile.


Alle anderen Faktoren können durch bestimmte Umstände schwanken und somit Auswirkungen auf die Ablaufleistung haben (Anlage der eingezahlten Beiträge, nach Abzug der Kosten, in unterschiedlichen Anlageformen wie z. B. Investmentfonds, Aktien, Beteiligungen, Rentenpapiere, Anleihen etc.).


Tipps

Durchhalten wird belohnt! Wer nicht unbedingt auf die Ablaufleistung seines Versicherungsvertrages vor Ablauf angewiesen ist, sollte die Leistung auch erst zum vereinbarten Laufzeitende abrufen, da die letzten Jahre durch den „Zinses-Zins-Effekt“ besonders ertragreich für den laufenden Vertrag wirken. So ist es keine Seltenheit, dass sich die Ablaufleistung, also das Kapital, in den letzten 6 Jahren verdoppelt!

Ehrlicherweise muss man jedoch auch dazu sagen, dass aktuell (2019) der Abschluss einer kapitalbildenen Versicherung im überwiegenden Fall keinen ernstzunehmenden Nutzen – im Sinne der Kapitalentwicklung (Rendite) – mehr entfaltet.

 

Weiterhin kann der vorgezogene Auszahlungszeitpunkt z.B. während der Abrufphase steuerliche Nachteile mit sich bringen, sofern der Vertrag nicht mindestens 12 Jahre bestanden und man das 60. Lebensjahr vollendet hat (Neuregelung seit 2005 für neu abgeschlossene Verträge). Für kapitalbildende Versicherungen, die ab 2012 abgeschlossen wurden, muss das 62. Lebensjahr vollendet sein, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

Verbauchertipp: Änderung der Steuervorteile in kapitalbildenden Versicherungen ab 01.01.2012

 

 

 

 

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Dieser Beitrag wird in naher Zukunft noch deutlich erweiterte Informationen für dich aufzeigen. Bitte hab etwas Geduld und besuche uns später erneut. Danke.

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folgt…